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   StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872   

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StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872 (https://dejure.org/2004,12517)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04.05.2004 - P.St. 1872 (https://dejure.org/2004,12517)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - P.St. 1872 (https://dejure.org/2004,12517)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige Grundrechtsklage gegen Wahlkreiszuschnitt bei Landtagswahl 2003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrechtsklage gegen den Zuschnitt eines Wahlkreises; Wahl und Zusammensetzung des hessischen Landtages; Auswirkung der Größe des Wahlkreises auf die Stimmengewichtung im Rahmen einer Landtagswahl; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine ...

  • Wolters Kluwer

    (StGH Wiesbaden: Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige Grundrechtsklage gegen Wahlkreiszuschnitt bei Landtagswahl 2003)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsklage gegen den Zuschnitt eines Wahlkreises; Wahl und Zusammensetzung des hessischen Landtages; Auswirkung der Größe des Wahlkreises auf die Stimmengewichtung im Rahmen einer Landtagswahl; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Abgewiesene Grundrechtsklage auf Wahlgleichheit

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 981
  • DVBl 2004, 1031
  • DÖV 2004, 661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Die Nicht-Anpassung eines Gesetzes an gewandelte Anforderungen des Gleichheitssatzes könne ein Unterlassen des Gesetzgebers begründen, das mit Verfassungsbeschwerde bzw. Grundrechtsklage gerügt werden könne (vgl. BVerfGE 56, 54 [72]).

    Zwar ist das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen davon ausgegangen, der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich verpflichtet sein, eine ursprünglich als verfassungsmäßig angesehene Regelung im Wege der Nachbesserung neu zu gestalten, wenn sich seit Erlass des Gesetzes die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben oder wenn sich eine Prognose später als falsch herausgestellt hat (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335, 377 f.]; 56, 54 [72 f., 78 f.]; 65, 1 [55 f.]).

    Ob damit aber die Fristregelung des § 93 Abs. 3 BVerfGG, die der in § 45 Abs. 2 StGHG entspricht, unbeachtet bleiben kann, wenn sich die Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers richtet, hat das Bundesverfassungsgericht offen gelassen (vgl. BVerfGE 56, 54 [71 f.]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Zwar ist das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen davon ausgegangen, der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich verpflichtet sein, eine ursprünglich als verfassungsmäßig angesehene Regelung im Wege der Nachbesserung neu zu gestalten, wenn sich seit Erlass des Gesetzes die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben oder wenn sich eine Prognose später als falsch herausgestellt hat (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335, 377 f.]; 56, 54 [72 f., 78 f.]; 65, 1 [55 f.]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Zwar ist das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen davon ausgegangen, der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich verpflichtet sein, eine ursprünglich als verfassungsmäßig angesehene Regelung im Wege der Nachbesserung neu zu gestalten, wenn sich seit Erlass des Gesetzes die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben oder wenn sich eine Prognose später als falsch herausgestellt hat (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335, 377 f.]; 56, 54 [72 f., 78 f.]; 65, 1 [55 f.]).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 1997 (BVerfGE 95, 335) sei davon auszugehen, dass es unter Gesichtspunkten der Wahlgleichheit künftig nicht genüge, die vom Bundesverfassungsgericht bis jetzt zugelassene Abweichungsgrenze von 33 1/3 %, bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise, einzuhalten (BVerfGE 95, 335 [364 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Zwar ist das Bundesverfassungsgericht in einigen Entscheidungen davon ausgegangen, der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich verpflichtet sein, eine ursprünglich als verfassungsmäßig angesehene Regelung im Wege der Nachbesserung neu zu gestalten, wenn sich seit Erlass des Gesetzes die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben oder wenn sich eine Prognose später als falsch herausgestellt hat (vgl. BVerfGE 25, 1 [13]; 50, 290 [335, 377 f.]; 56, 54 [72 f., 78 f.]; 65, 1 [55 f.]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Es sei anerkannt, dass in solchen Fällen gesetzgeberischen Unterlassens die Antragsfrist von einem Jahr, die bei Grundrechtsklagen gegen ein Gesetz nach § 45 Abs. 2 StGHG (entsprechend § 95 Abs. 3 BVerfGG) zu beachten sei, nicht gelte, so lange die Unterlassung andauere (Hess. StGH, ESVGH 26, 18 [20]; BVerfGE 6, 257 [266]).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Letztlich ist nämlich jedem verfassungswidrigen Gesetz immanent, dass der Gesetzgeber es unterlässt, durch die Änderung dieses Gesetzes einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen (vgl. auch BVerfGE 23, 229 [238]; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl. 2001, § 19 BVerfGG Rdnr. 501; Günther, a.a.O., § 45 Rdnr. 24 m.w.N. aus Rspr. u. Lit.).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Unbeachtlich für den Fristablauf ist, ob die Antragsteller in den Jahren 1983/1984 wahlberechtigt waren, denn mit dem Wortlaut und dem Sinn des § 45 Abs. 2 StGHG wäre es nicht vereinbar, eine erst nach Ablauf der Frist eingetretene "Beschwer" als ausreichende Grundlage für eine Grundrechtsklage anzusehen (vgl. zu § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG : BVerfGE 30, 112 [126]; vgl. auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 45 StGHG Rdnr. 21 m.w.N.).
  • StGH Niedersachsen, 24.02.2000 - StGH 2/99

    Ungültigkeit der Niedersächsischen Landtagswahlen vom 01.03.1998 ;

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Diesbezüglich verweisen sie auch auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 24. Februar 2000 (NVwZ 2000, 670).
  • StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741

    Gesetzgeberisches Unterlassen; Grundrechtsklage; Hessen; Rechtsanspruch;

    Auszug aus StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872
    Es sei anerkannt, dass in solchen Fällen gesetzgeberischen Unterlassens die Antragsfrist von einem Jahr, die bei Grundrechtsklagen gegen ein Gesetz nach § 45 Abs. 2 StGHG (entsprechend § 95 Abs. 3 BVerfGG) zu beachten sei, nicht gelte, so lange die Unterlassung andauere (Hess. StGH, ESVGH 26, 18 [20]; BVerfGE 6, 257 [266]).
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2097

    1. Nach § 45 Abs. 2 StGHG kann eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsvorschrift

    Auch mit dem Sinn des § 45 Abs. 2 StGHG, binnen Jahresfrist Rechtssicherheit zu gewährleisten, wäre es nicht vereinbar, eine erst nach Ablauf der Frist eingetretene Beschwer als ausreichende Grundlage für eine Grundrechtsklage gegen ein Gesetz anzunehmen (StGH, Beschluss vom 04.05.2004 - P.St. 1872 -, …

    Der im Rahmen der Grundrechtsklage durch den Fristablauf begründete Nachteil, dass der Einzelne das (bestehende) Gesetz dann nicht mehr unmittelbar anfechten, sondern nur als Vorfrage im Rahmen einer konkreten Rechtsstreitigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zuführen kann, ist angesichts des übergeordneten Gebots der Rechtssicherheit in Kauf zu nehmen (StGH, Beschluss vom 04.05.2004 - P.St. 1872 -, a.a.O.; vgl. insoweit auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.11.1996, a.a.O., S. 650).

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